Aktuelles

eRezept

Verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung müssen seit 1. Januar 2024 elektronisch verordnet werden. Versicherte erhalten das eRezept mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke.

 

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden können.

Durch die bessere Verfügbarkeit der Daten kann die persönliche medizinische Behandlung in Zukunft verbessert werden. Zeit, die ansonsten für die Informationsbeschaffung anfällt, kann stattdessen für die konkrete Behandlung genutzt werden. Außerdem können Doppeluntersuchungen vermieden werden, was sowohl zu einer Entlastung der Patientinnen und Patienten als auch zu einer Entlastung der Ärztinnen und Ärzte führt.

Die Entscheidung und Kontrolle über die ePA und die darin gespeicherten Gesundheitsdaten liegen allein in der Hand der Patientinnen und Patienten: Sie können selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang sie die ePA nutzen möchten, welche Daten in der Akte gespeichert oder gelöscht werden sollen und welchem Behandler sie ihre Daten zur Verfügung stellen wollen.

Wo erhalten Versicherte die ePA-App?

Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten seit Januar 2021 eine eigene kostenfreie App für die elektronische Patientenakte (ePA). Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benötigen Versicherte die neue elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle. Diese Karte und eine persönliche PIN können Versicherte jetzt bei ihrer Krankenkasse beantragen.

Sprechen Sie uns gern dazu an.

 

Notfalldatensatz

Was ist der Notfalldatensatz (NFD)?

Der Notfalldatensatz (NFD) ist eine Übersicht über notfallrelevante medizinische Informationen auf Ihrer Gesundheitskarte.

Folgende Informationen können Sie als Notfalldatensatz von bspw. Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt hinterlegen lassen:

  • Informationen zu chronischen oder seltene Erkrankungen
  • Informationen zu regelmäßig eingenommenen Medikamenten
  • Allergien und Unverträglichkeiten
  • weitere medizinische Hinweise (z.B. Schwangerschaft oder Implantate)
  • Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen
  • Kontaktdaten von behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Die Erstellung der Notfalldaten ist für Sie freiwillig und kostenlos. Sprechen Sie uns gern dazu an.

 

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Apps auf Rezept

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – auch Apps auf Rezept genannt – können die Behandlung verschiedenster Erkrankungen ergänzen: Sie vermitteln Wissen, veranschaulichen Zusammenhänge oder leiten bei Übungen an. DiGA können helfen, Symptome zu verringern und den Umgang mit der Erkrankung zu verbessern.

 Auf einen Blick

  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Gesundheits-Apps und Webanwendungen, die auf Rezept erhältlich sind.
  • Sie unterstützen bei der Erkennung, Überwachung und Behandlung verschiedener körperlicher und psychischer Erkrankungen.
  • DiGA müssen hohen Anforderungen entsprechen, unter anderem was die Qualität der medizinischen Inhalte, den Datenschutz und die Wirksamkeit betrifft.
  • Sie kommen zum Beispiel zum Einsatz bei Depression, Angststörungen, schädlichem Alkoholkonsum, Krebs, starkem Übergewicht (Adipositas) oder Migräne.
  • Um eine DiGA zu nutzen, benötigt man ein Rezept vom Arzt oder einen schriftlichen Nachweis über die entsprechende Diagnose.
  • Es gibt für Patientinnen und Patienten verschiedene Möglichkeiten, Hilfe bei der Nutzung von DiGA zu erhalten.

Was sind DiGA?

 Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind verschreibungsfähige mobile Apps oder Webanwendungen mit einem medizinischen Zweck. Sie helfen dabei, Erkrankungen zu erkennen und zu behandeln. DiGA können auch Menschen mit Verletzungen oder Behinderungen unterstützen.

Welche Funktion haben DiGA?

Die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) aus dem DiGA-Verzeichnis unterstützen die Behandlung beispielsweise bei:

Es kommen laufend weitere Apps und Webanwendungen für verschiedene Erkrankungen hinzu.

Die DiGA haben individuell sehr unterschiedliche Inhalte und Funktionen. Manche dienen der Erkennung oder der Überwachung von Symptomen, die eine Untersuchung notwendig machen. Andere können die Gesundheitskompetenz der Nutzerinnen und Nutzer fördern und sie in die Lage versetzen, im Sinne ihrer Gesundheit zu handeln. Die meisten DiGA unterstützen direkt bei der Behandlung von Erkrankungen und der Linderung von Symptomen.

Wie erhält man Zugang zur DiGA?

Wenn Sie sich gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt für die Nutzung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) entschieden haben, erstellt sie oder er für Sie ein Rezept mit dem Namen der DiGA und der Pharmazentralnummer (PZN). Dieses reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.

Nachdem der Hersteller und die Krankenkasse einen anonymen Abgleich der Daten vorgenommen haben, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Freischaltcode für die DiGA. Nach Eingabe dieses Freischaltcodes in der App oder auf der Website des Herstellers können Sie die DiGA kostenlos nutzen.

Alle aktuell zugelassenen, per Rezept erhältlichen Apps finden Sie im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Sprechen Sie uns gern dazu an!